Simone Webber, M.Sc., BA., B.pth.


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Psychoanalytic-psychodynamic cluster

Psychoanalysis and psychoanalytic psychotherapy 

 

Psychotherapist // Psychologist

Informationsblatt: Kostenzuschuss für Psychotherapie

11/09/2025 03:09

Simone Webber

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Informationsblatt: Kostenzuschuss für Psychotherapie

Um Ihnen die Abwicklung des Kostenzuschusses durch Ihre Sozialversicherung zu erleichtern, finden Sie hier alle wesentlichen Informationen zusammengefasst.

Informationsblatt: Kostenzuschuss für Psychotherapie

 

Um Ihnen die Abwicklung des Kostenzuschusses durch Ihre Sozialversicherung zu erleichtern, finden Sie hier alle wesentlichen Informationen zusammengefasst:

 

 

Zuschussbeträge der Krankenkassen

Ihre Krankenkassa übernimmt einen Teil Ihrer Ausgaben für Psychotherapie. Die Zuschusshöhe hängt davon ab, bei welcher Krankenkassa Sie versichert sind (Stand 2025, Beträge für Einzeltherapie):

-       BVAEB (für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn, Bergbau): € 46,60

-       SVS (für Selbständige & Bauern): € 45,00

-       ÖGK (Angestellte, Arbeiter:innen): € 33,70

-       KFA Wien (Stadtbedienstete): € 37,00

(https://www.psychotherapie-wlp.at/mitgliederservice/krankenkassen)

 

 

Ablauf

1.     Ärztliche Bestätigung für die ersten 10 Einheiten

Für die ersten zehn Einheiten Ihrer Psychotherapie ist keine vorherige Bewilligung durch die Krankenkasse erforderlich. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, benötigen Sie lediglich eine ärztliche Bestätigung (siehe Abbild unten). Diese sollte vor oder direkt nach dem Erstgespräch, jedenfalls aber vor Beginn der zweiten Sitzung eingeholt werden (das Datum auf der Bestätigung ist relevant). Sie kann von Ihre:r Hausärzt:in oder von eine:r Psychiater:in ausgestellt werden und dient in erster Linie der organmedizinischen Abklärung, also dem formalen Ausschluss körperlicher Ursachen für Ihre Beschwerden. Sie ist Voraussetzung für den Kostenzuschuss durch Ihre Krankenkasse. 

 

2.    Einreichen der ersten 10 Einheiten

Diese ärztliche Bestätigung reichen Sie dann innerhalb der ersten 10 Einheiten selbstständig bei Ihrer Krankenkasse ein (siehe unten für mehr Details zur Einreichung). 

Sie können folgende Unterlagen gemeinsam einreichen: 

(i)             die oben genannte ärztliche Bestätigung 

(ii)            entsprechende(n) Honorarnote(n) 

(iii)           eine Zahlungsbestätigung der beglichenen Honorarnote

 

3.    Bewilligungspflichtiger Antrag (vor der 11. Einheit an Ihre Krankenkassa abzusenden)

Weitere Kostenzuschüsse können in Schritten von jeweils 50 zusätzlichen Einheiten von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden (wiederholte Anträge sind möglich!). 

Das bedeutet: Ab der elften Sitzung ist ein bewilligungspflichtiger Antrag erforderlich, der unbedingt vor dem Termin der 11. Einheit bei Ihrer Krankenkasse eingelangt sein muss. Ich bereite diesen Antrag für Sie vor und wir besprechen ihn gemeinsam (in der Regel in der siebten oder achten Sitzung). Eine weiterführende Kostenübernahme ist nur möglich, wenn eine psychische Erkrankung gemäß ICD 10 [1] vorliegt. Anliegen wie Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung, psychotherapeutische Ausbildung (Lehranalyse bzw. Lehrtherapie), Supervision oder Lehrsupervision sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Erforderliche Unterlagen:

(i) Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular

(ii) Die ärztliche Bestätigung (sofern diese noch nicht eingereicht wurde, wird sie spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigt)

(iii) Bisherige Honorarnoten inkl. Zahlungsnachweise 

Bitte beachten Sie: Ich selbst erhalte keine Rückmeldung von Ihrer Krankenkasse, ob oder wann Ihr Antrag bewilligt wurde. Es liegt daher in Ihrem Interesse, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen. Bei Unsicherheiten oder Fragen unterstütze ich Sie selbstverständlich.

 

 

 

Details zu den Kontakten der Krankenkassen

 

a)     ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse

·       Per Post:
Österreichische Gesundheitskasse
Medizinischer Dienst
Wienerbergstraße 15–19
1100 Wien

·       Per E-Mail: psychotherapie@oegk.at
(nur für Rechnungen – Anträge bitte postalisch)

·       Online-Plattform: meine.oegk.at
(nur für Rechnungseinreichung)

·       Telefonische Auskunft: +43 5 0766 112741 (bei Nachfragen) 

·       Nach Auskunft der ÖGK müssen Anträge unbedingt postalisch an die Adresse Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wiengeschickt werden. Rechnungen hingegen können entweder über das Online-Portal oder per E-Mail eingereicht werden.

 

b)    SVS – Sozialversicherung der Selbständigen

·       Online: meinesv.at
(Anmeldung mit ID Austria erforderlich)

·       Telefonische Auskunft: +43 5 0808808 (bei Nachfragen)

·       Laut Auskunft der SVS sollten die Rechnungen bevorzugt digital über die Funktion „Rechnung einreichen“ auf der Plattform übermittelt werden[2]. Dies gilt auch für das Einreichen Ihres Antrags, was ebenfalls über meinesv.at möglich ist. Dafür nutzen Sie den Bereich „Allgemeiner Antrag“ (bzw. „Allgemeine Anfrage“), wo Sie das Antragsformular als PDF hochladen können. 

 

c)     BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau

·       Per E-Mail: wien.leistung@bvaeb.at

·       Online-Plattform: bvaeb.at

·       Telefonische Auskunft: +43 5 040523700 (bei Nachfragen)

·       Nach Auskunft der BVAEB können Anträge digital über die App-Funktion „Bewilligung einreichen“ oder per E-Mail an die angegebene Adresse übermittelt werden. Auch Rechnungen lassen sich online einreichen.

 

d)    KFA – Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (und Salzburg)

·       Per E-Mail: psychotherapiereferat@kfawien.at

·       Per Post: 
KFA - Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
Schlesingerplatz 5
1080 Wien

·       Telefonische Auskunft: +43 14043646900 (bei Nachfragen)

·       Einreichung persönlich, postalisch oder über meinesv.at bevorzugt

 

 

Zusätzlicher Zuschuss durch private Krankenversicherungen (am Beispiel UNIQA)

Auch über Ihre gesetzliche Krankenversicherung hinaus gibt es die Möglichkeit, sich psychotherapeutische Leistungen zusätzlich über eine private Krankenversicherung fördern zu lassen (z.B. durch UNIQA). Das bedeutet: Zusätzlich zur Kostenübernahme durch die öffentliche Krankenkasse (ÖGK, etc.), welche den gesetzlichen Zuschuss übernimmt, können Sie den Restbetrag bei UNIQA einreichen. UNIQA übernimmt daraufhin, je nach Tarif, einen weiteren Anteil (z. B. 50% oder 80%) der verbleibenden Kosten. Die oben genannte ärztliche Bestätigung wird auch in diesem Falle benötigt. 


 

[1] Die ICD-11 wird in Österreich derzeit noch nicht für Kostenzuschüsse verwendet.  

[2] Das Einreichen per E-Mail war bzw. ist grundsätzlich möglich, wird jedoch von der SVS aus Datenschutzgründen und mangels Nachverfolgbarkeit explizit nicht empfohlen (siehe: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.888139). 

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